Hinweisgebersystem

Informationen zur Hinweisgeberstelle nach dem HinSchG

Hallo,

als Teil einer modernen Compliance-Kultur haben wir ein Meldesystem eingerichtet, an das Du Dich wenden kannst, wenn Dir Missstände oder Fehler bei uns auffallen. Wir sind bestrebt, uns jederzeit noch weiter zu verbessern und sind dafür auch auf Deine Hinweise angewiesen. Hinweise kannst Du unter Angabe Deines Namens, aber auch anonym abgeben.

Über die Abläufe unseres Meldesystems informieren wir nachstehend. Bitte beachte dabei, dass das Meldesystem nur für solche Mitteilungen eingerichtet ist, welche Verstöße unserseits gegen gesetzliche Vorgaben nach §§ 2, 3 HinSchG betreffen.

Das neue Meldeverfahren bei der Meldestelle läuft wie folgt ab:

  1. Wenn Du Anzeichen dafür erkennst, dass AÜG NETZWERK Human Resources GmbH gegen gesetzliche Vorgaben verstößt oder dass ein solches Risiko besteht, hast Du die Möglichkeit, uns hierüber einen Hinweis zu erteilen.
    Hinweise kannst Du per E-Mail an folgende Adresse schicken:

    meldestelle.aueg@brandi.net

    Die Hinweise werden durch die Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte in Detmold entgegengenommen und bearbeitet.

    Du kannst die Hinweise anonym erteilen oder unter Nennung Deiner Identität. Die Meldestelle stellt sicher, dass Deine Identität vertraulich behandelt wird und insbesondere der AÜG NETZWERK Human Resources GmbH gegenüber geheim gehalten wird. Denn den Zugriff auf Deine Hinweise hat nur die Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte als unabhängig von uns tätige Meldestelle, nicht AÜG NETZWERK Human Resources GmbH selbst.

    Den Inhalt des Hinweises bestimmst Du. Wir bitten allerdings um möglichst konkrete Hinweise (was ist wann und wo passiert? Dauert das Risiko oder die Pflichtverletzung noch an? Welche Personen oder Unternehmen sind beteiligt?), um einerseits dem Hinweis möglichst effizient nachgehen, andererseits ein potentielles Risiko oder eine Pflichtverletzung so schnell wie möglich abstellen zu können.

  2. Die Meldestelle wird die Hinweise entgegennehmen und Dir den Eingang der Hinweise spätestens binnen sieben Tagen bestätigen. Dies ist der Meldestelle allerdings nur möglich, wenn Du den Hinweis unter Angabe eines Kontakts erteilst, an den sich die Meldestelle wenden kann.

    Die Meldestelle wird sodann prüfen,
    – ob und in welchem Umfang Maßnahmen geboten sind, um derartige Pflichtverletzungen oder Risiken zu beseitigen.
    – ob die von Dir weitergegebenen Hinweise eine Pflichtverletzung oder ein solches Risiko begründen können.

    Die Meldestelle kann mit Dir erneut Kontakt aufnehmen, sofern weitere Informationen zu den von Dir weitergegebenen Hinweisen erforderlich sind.

  3. Die Meldestelle wird AÜG NETZWERK Human Resources GmbH über den Inhalt eingegangener Hinweise informieren (unter Wahrung Deiner Anonymität sowie der Anonymität der ebenfalls im Hinweis genannten Personen). Die Meldestelle wird prüfen, welche Maßnahmen bei AÜG NETZWERK Human Resources GmbH erforderlich sind, um etwaige Risiken oder Pflichtverletzungen zu beseitigen bzw. zu verhindern.

    Die Meldestelle wird sich bei der Wahl notwendiger Maßnahmen mit AÜG NETZWERK Human Resources GmbH abstimmen. Allerdings ist sie dabei zu jedem Zeitpunkt unabhängig von AÜG NETZWERK Human Resources GmbH und wird die Entscheidungen selbständig und ohne Anweisungen von AÜG NETZWERK Human Resources GmbH treffen.

    Die Meldestelle stellt sicher, dass die von Ihnen weitergegebenen Hinweise unabhängig von Ihrer Person mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden. Ebenso wird sichergestellt, dass Sie keine Nachteile aufgrund Ihres Hinweises durch AÜG NETZWERK Human Resources GmbH erleiden. Die Meldestelle wird AÜG NETZWERK Human Resources GmbH über den Inhalt der erteilten Hinweise in Kenntnis setzen, ohne dabei Rückschlüsse auf Sie als Hinweisgeber zu ermöglichen. Ihre Identität wird also geschützt.

    Wir weisen vorsorglich allerdings darauf hin, dass die Meldestelle befugt ist, die Identität des Hinweisgebers gegenüber AÜG NETZWERK Human Resources GmbH bekanntzugeben, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen über Verstöße meldet.

  4. Über den weiteren Verlauf und die getroffenen Maßnahmen wird die Meldestelle Dich informieren. Mindestens einmal im Monat erhältst Du eine Mitteilung über den aktuellen Verfahrensstand. Sobald die notwendigen Maßnahmen abgeschlossen sind, wird die Meldestelle Dir einen Abschlussbericht zukommen lassen.

    Selbstverständlich kannst Du Dich während des gesamten Verfahrens vertrauensvoll an uns wenden, falls Du weitere Fragen oder Anliegen hast.

Mit Meldungen über Fehler oder Verstöße hilfst Du uns dabei, etwaige Fehler frühzeitig abzustellen und uns für die Zukunft noch weiter zu verbessern. Zögere daher nicht, Dich zu melden.